Bei einer Brustvergrößerung steht heute eine sehr große Auswahl unterschiedlicher Implantate zur Verfügung. Sie unterscheiden sich nicht nur im Volumen, sondern auch in Basisbreite, Projektion, Form und Gelbeschaffenheit. Für praktisch jede übliche Ausgangssituation lässt sich deshalb innerhalb der regulären Produktpaletten ein geeignetes Implantat finden.
Nur in absoluten Einzelfällen wünschen Patientinnen ein Brustvolumen, das über das verfügbare Angebot der Hersteller hinausgeht. Dann stellt sich eine interessante Frage:
Wie groß kann – und wie groß darf – ein Brustimplantat eigentlich sein?
Eine einfache Antwort in Millilitern gibt es darauf nicht. Denn drei unterschiedliche Grenzen spielen dabei eine Rolle: Was ist technisch verfügbar? Was ist medizinisch sinnvoll? Und was ist regulatorisch überhaupt möglich?
In unserer Praxis arbeiten wir u.a. mit Implantaten von Motiva, GC Aesthetics und Silimed. Die Hersteller bieten zahlreiche Kombinationen aus Volumen, Durchmesser und Projektion an und decken damit bereits ein sehr breites Spektrum ab.
Bei vielen Implantatserien endet das regulär verfügbare Volumen im Bereich von etwa 800 ml. Motiva bietet mit dem Ergonomix2 Corsé nach aktuellem Produktstand sogar ein Implantat mit 965 ml an. Früher befand sich bei Motiva auch eine Größe von 1.050 ml im Portfolio, die heute nicht mehr angeboten wird. Damit bewegen wir uns bereits in Dimensionen, die bei einer normalen Brustvergrößerung nur äußerst selten erforderlich oder gewünscht sind.
Wichtig ist außerdem: Die Zahl der Milliliter allein sagt erstaunlich wenig über ein Implantat aus.
Neben dem Volumen besitzt jedes Implantat eine bestimmte Basisbreite und Projektion. Ein größeres Volumen muss sich zwangsläufig irgendwo in den Dimensionen des Implantats wiederfinden. Wird ein Implantat immer größer, muss es also breiter werden, stärker nach vorne projizieren oder beides.
Damit entsteht bereits eine natürliche anatomische Grenze. Die Basisbreite des Implantats sollte zur Brustbasis und zum Brustkorb passen. Ein deutlich zu breites Implantat kann seitlich über die anatomisch sinnvolle Begrenzung der Brust hinausreichen. Eine immer stärkere Projektion führt dagegen zu zunehmend extremen Dimensionen.
Deshalb planen wir eine Brustvergrößerung nicht nach dem Motto: „Wie viele Milliliter möchten Sie?“
Entscheidend ist vielmehr, welche Dimensionen zur Anatomie der Patientin passen und welches Ergebnis gewünscht wird.
Mit zunehmender Implantatgröße steigt nicht nur das Volumen, sondern auch das Gewicht, das der Körper dauerhaft tragen muss. Ein Silikonimplantat mit annähernd einem Liter Volumen bedeutet grob auch annähernd ein Kilogramm zusätzliches Gewicht – pro Brust. Bei noch größeren Implantaten würde diese Belastung entsprechend weiter zunehmen. Und dieses Gewicht wirkt nicht nur unmittelbar nach der Operation, sondern 24 Stunden am Tag und über viele Jahre.
Was bedeutet das für das Brustgewebe?
Haut und Bindegewebe müssen das Implantat dauerhaft stabilisieren. Je größer und schwerer ein Implantat wird, desto größer wird die mechanische Belastung dieser Strukturen. Im Laufe der Zeit kann sich das Gewebe dehnen und nachgeben. Mögliche Folgen können beispielsweise sein:
Das bedeutet nicht, dass ein großes Implantat zwangsläufig zu diesen Problemen führt. Die individuellen Voraussetzungen sind entscheidend. Eine große Patientin mit breitem Brustkorb und stabilem Weichteilmantel besitzt völlig andere Voraussetzungen als eine sehr schlanke Patientin mit schmalem Thorax und dünnem Gewebe.
Ein biomechanisches Grundprinzip bleibt jedoch bestehen:
Je größer und schwerer das Implantat, desto höher sind die Anforderungen an das Gewebe.
Bei außergewöhnlich großen Implantaten sollte man zudem nicht ausschließlich die Brust betrachten. Sehr große und schwere Brüste verändern die Gewichtsverteilung des Oberkörpers. Abhängig von Körperbau, Muskulatur und Implantatgewicht kann dies eine zusätzliche Belastung für Schultergürtel, Nacken und Rücken bedeuten und sich auch auf die Körperhaltung auswirken. Auch der Alltag kann sich verändern.
Laufen, Joggen und andere Sportarten können mit sehr großen Brüsten schwieriger oder unangenehmer werden. Ein entsprechend stabiler Sport-BH wird wichtiger. Je nach Dimension können außerdem Kleidung, BH-Auswahl, bestimmte Bewegungen und sogar Schlafpositionen beeinträchtigt werden.
Deshalb sollte eine Entscheidung für außergewöhnlich große Implantate nicht ausschließlich danach getroffen werden, welches Ergebnis unmittelbar nach der Operation gefällt.
Ein Brustimplantat trägt man nicht für ein Foto. Man trägt es jeden Tag – beim Arbeiten, beim Sport, beim Schlafen und über viele Jahre.
Auch dieser Aspekt wird bei der Entscheidung für sehr große Implantate leicht vergessen. Gewebe, das über Jahre durch ein großes und schweres Implantat gedehnt wurde, kehrt nach Entfernung oder deutlicher Verkleinerung des Implantats nicht automatisch in seinen ursprünglichen Zustand zurück.
Je nach Hautqualität, Ausgangsbefund und Dauer der Gewebedehnung kann deshalb bei einer späteren Verkleinerung zusätzlich eine Bruststraffung erforderlich werden. Je extremer die ursprünglichen Dimensionen waren, desto anspruchsvoller kann eine spätere Korrektur werden. Auch deshalb sollte bei der ersten Operation bereits langfristig gedacht werden.
Technisch ließe sich ein sehr großes Silikonimplantat grundsätzlich herstellen. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob ein solches Produkt auch medizinisch sinnvoll und regulatorisch verfügbar ist. Brustimplantate gehören in Europa zur Medizinprodukteklasse III – der höchsten Risikoklasse für Medizinprodukte. Hersteller müssen deshalb umfangreiche Anforderungen an Sicherheit, Qualität, Herstellung, Dokumentation und klinische Bewertung erfüllen. Gleichzeitig besteht für Implantate mit extremen Volumina nur eine sehr geringe Nachfrage. Eine nahezu unbegrenzte Produktpalette mit immer größeren Volumina wäre daher weder medizinisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Und außerhalb des regulären Produktportfolios wird die Situation noch komplizierter.
Die europäische Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 – kurz MDR – kennt grundsätzlich sogenannte **Sonderanfertigungen („custom-made devices“). Dabei handelt es sich vereinfacht um ein Produkt, das aufgrund einer entsprechenden Verordnung mit spezifischen Konstruktionsmerkmalen individuell für einen einzelnen Patienten hergestellt wird.
Es gibt deshalb in Deutschland und Europa keine gesetzliche Vorschrift, nach der ein Brustimplantat maximal 800, 965 oder 1.000 ml groß sein darf.
Eine gesetzliche Obergrenze in Millilitern existiert nicht.
Bei Brustimplantaten kommt allerdings eine Besonderheit hinzu: Als implantierbare Medizinprodukte der Klasse III unterliegen individuelle Sonderanfertigungen besonders hohen regulatorischen Anforderungen.
Art. 52 Abs. 8 der MDR verlangt für implantierbare Sonderanfertigungen der Klasse III neben dem Sonderanfertigungsverfahren eine zusätzliche Konformitätsbewertung. Der Hersteller kann also nicht einfach aufgrund einer ärztlichen Bestellung ein beliebig dimensioniertes Implantat produzieren und liefern. Die notwendigen Prüf-, Qualitäts-, Dokumentations- und Konformitätsanforderungen bedeuten einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Für die Herstellung eines einzelnen außergewöhnlich großen Implantats steht dieser Aufwand in der Praxis häufig in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis.
Übergroße Implantate sind also nicht aufgrund ihrer Milliliterzahl verboten. Sie sind jenseits der regulären Produktpaletten heute jedoch praktisch nicht oder nur sehr eingeschränkt verfügbar.
Und wie entstehen dann extreme Brustgrößen?
Insbesondere aus den USA sind auch Verfahren bekannt, bei denen expandierbare beziehungsweise nachfüllbare Systeme verwendet werden, um schrittweise außergewöhnlich große Brustvolumina zu erreichen. Hier muss man allerdings sehr klar unterscheiden.
Gewebeexpander haben in der rekonstruktiven Brustchirurgie einen wichtigen und etablierten medizinischen Stellenwert, beispielsweise beim Brustaufbau nach einer Mastektomie. Dabei wird das Gewebe schrittweise expandiert, um die Voraussetzungen für die weitere Rekonstruktion zu schaffen.
Etwas völlig anderes ist es, solche Prinzipien mit dem rein ästhetischen Ziel einzusetzen, immer größere oder extreme Brustvolumina zu erreichen. Denn die Tatsache, dass sich Haut und Gewebe schrittweise dehnen lassen, bedeutet nicht, dass dieses Gewebe anschließend ein immer größeres Gewicht langfristig stabil tragen kann.
Technische Machbarkeit und medizinische Sinnhaftigkeit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Die Antwort lautet: Es gibt keine einzelne Zahl. Stattdessen gibt es drei Grenzen.
Welche Volumina, Basisbreiten und Projektionen werden vom jeweiligen Hersteller innerhalb seines regulären Produktportfolios angeboten?
Ist das gewünschte Implantat regulär verfügbar oder wäre eine individuelle Sonderanfertigung erforderlich? Gerade für implantierbare Klasse-III-Sonderanfertigungen sind die europäischen regulatorischen Anforderungen erheblich.
Und diese ist aus meiner Sicht die wichtigste: Welche Größe kann der Körper der jeweiligen Patientin langfristig sinnvoll tragen?
Brustkorb, Brustbasis, Weichteildicke, Haut- und Bindegewebsqualität sowie die gewünschte Form müssen bei dieser Entscheidung gemeinsam berücksichtigt werden.
Moderne Brustimplantate ermöglichen heute bereits ein außerordentlich breites Spektrum an Brustgrößen. In den allermeisten Fällen bewegen wir uns weit innerhalb der regulär verfügbaren Produktpaletten. Nur in absoluten Ausnahmefällen entsteht überhaupt der Wunsch nach Implantaten jenseits dieser Größen.
Eine gesetzliche maximale Implantatgröße in Millilitern gibt es in Deutschland oder Europa nicht. Trotzdem kann man Implantate nicht beliebig vergrößern. Irgendwann treffen technische Verfügbarkeit, regulatorische Anforderungen und die Belastbarkeit des menschlichen Gewebes aufeinander.
Für mich als Plastischen Chirurgen ist deshalb nicht entscheidend, welches das größte Implantat ist, das sich theoretisch einsetzen ließe.
Entscheidend ist, welches Implantat zur Anatomie, zum Gewebe und zum gewünschten Ergebnis der Patientin passt – und welches Ergebnis sich auch langfristig medizinisch verantworten lässt. Denn am Ende lautet die wichtigste Frage nicht:
„Wie groß kann man gehen?“ sondern: „Wie groß sollte man gehen?“
Prof. Dr. med. Philip H. Zeplin
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
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